Am 8.10.2022 trat eine neue Fassung der Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken (BelWertV) in Kraft, die am 4.10.2022 veröffentlicht wurde. Die Novelle bringt einige wichtige und viele kleinere Änderungen mit sich. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Anpassung der Mindestkapitalisierungssätze an ein dynamisches Modell, das sich an der Rendite der 30-jährigen Bundesanleihe orientiert, sowie die Änderungen bei der Gesamtnutzungsdauer, den Bewirtschaftungskosten, der Kleindarlehensgrenze und den Wertermittlungsverfahren.
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